Wie bekomme ich eine Berufsausübungsbewilligung als Psychotherapeut/In im Kanton Bern?
Bis zum Inkrafttreten des Psychologiegesetzes haben immer noch die bernischen Richtlinien vom 4. Dezember 1991 und die Gesundheitsverordnung vom 24. Oktober 2001 (GesV BSG 811.111) im Kanton Bern Gültigkeit.
Die Gesuchsformulare können bei untenstehender Adresse angefordert werden. Für allfällige Fragen können Sie sich direkt an Frau Binz Soltermann wenden.
Zu fachlichen Fragen und zur Gesuchsprüfung wird das Kantonsarztamt gegebenenfalls die Fachkommission Psychotherapie beiziehen, mit welcher es ca. 6 x pro Jahr tagt.
Weitere Informationen:
Irène Binz Soltermann
Kantonsarztamt
Bewilligungswesen
Rathausgasse 1
3011 Bern
Telefon + 41 31 633 79 16
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