Was ist der Unterschied zwischen Erziehungsberatung und Kinder- und Jugendpsychiatrie?
Erziehungsberatung ist ein Angebot, das Eltern, Kinder und Jugendliche sowie allen mit Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen beauftragten Personen und Institutionen bei Fragen und Schwierigkeiten der Entwicklung, Erziehung und Schulung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung steht. Die Dienstleistungen können von Eltern, Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften an Kindergärten und Schulen, pädagogischen Institutionen und Behörden beansprucht werden. Die Beratungsstelle steht allen Bevölkerungskreisen für Fragen offen, die sich auf Kinder und Jugendliche beziehen. Die Dienstleistungen werden von Kinder- und Jugendpsychologinnen und -psychologen FSP angeboten. Diese verfügen über einen Universitätsabschluss in Psychologie sowie über ein staatliches Diplom in Erziehungsberatung-Schulpsychologie. Die Psychologen suchen in ihren Beurteilungen und Beratungen zusammen mit den Anmeldenden und anderen beteiligten Personen nach Veränderung einer belastenden Situation, teilweise auch zusammen mit anderen Fachstellen.
Kinder- und Jugendpsychiatrie ist ein Teilgebiet der Medizin. Sie befasst sich mit Verstehen, Prävention, Erkennung/ Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und Begutachtung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen, psychosomatischen und entwicklungsbedingten Erkrankungen und Störungen sowie mit psychischen und sozialen Auffälligkeiten.
In den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Polikliniken wird im Auftrag und mit dem Einverständnis der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter gearbeitet. Das Angebot der Polikliniken richtet sich an Kinder und Jugendliche mit emotionalen Problemen oder Verhaltensstörungen, psychosomatischen und anderen psychisch bedingten Problemen. Das Angebot umfasst unter anderem folgende Leistungen: Abklärung bei Verdacht auf psychische Störungen jeder Art und Stellung einer Diagnose, Indikationen zur Elternberatung, Familientherapie, Elterntherapie oder zur Einzelpsychotherapie von Kindern und Jugendlichen, Durchführung von Familien-, Eltern- und Einzeltherapien, Zusammenarbeit mit Drittpersonen und Institutionen, beispielsweise Schulen und Erziehungsheimen, bezüglich Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen, Kinder- und jugendpsychiatrischer Notfalldienst und Krisenintervention, Konsilien für Ärztinnen und Ärzte.
Kinder- und Jugendpsychiatrische Polikliniken und Erziehungsberatungsstellen bilden im Kanton Bern in der Regel eine Hausgemeinschaft. Die Dienstleistungen der Erziehungsberatungsstellen sind kostenlos, jene der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Polikliniken werden über die Krankenkasse abgerechnet.


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